Erstellung von Steuerbilanzen
Die Erstellung von Steuerbilanzen ist ein essenzieller Prozess für Unternehmen und Steuerbehörden. Es handelt sich dabei um die Aufstellung der steuerlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens, die als Grundlage für die Besteuerung dient. In der Regel werden dabei die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse als Ausgangspunkt genutzt und entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften und Bewertungsregeln angepasst.
Bei der Erstellung der Steuerbilanzen beachten wir verschiedene steuerliche Regelungen und Gesetze, da sich diese oft von den handelsrechtlichen Grundsätzen unterscheiden. Beispielsweise können bestimmte Abschreibungsregeln, steuerliche Bewertungsmaßstäbe und Rückstellungsbildungen zu Unterschieden zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz führen und auch steuerliche Latenzen nach sich ziehen. Die korrekte Erstellung der Steuerbilanz ist daher von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Ermittlung der steuerlichen Gewinne und damit der Steuerlast des Unternehmens bildet. Eine sorgfältige und präzise Erstellung der Steuerbilanz ist daher für uns unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und eine ordnungsgemäße Steuererklärung abzugeben.
Erstellung von Steuererklärungen
Die Erstellung von Steuererklärungen ist ein wichtiger Prozess für Einzelpersonen und Unternehmen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden zu erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei als professioneller und moderner Dienstleister sehr gerne. In der Regel müssen Sie als Steuerzahler Ihre Einkünfte, Ausgaben und Abzüge detailliert angeben, um die Höhe der zu zahlenden Steuern oder eine mögliche Rückerstattung zu berechnen. Hierbei ist es entscheidend, genaue und vollständige Informationen zu liefern, um etwaige Unklarheiten oder Fehlinformationen zu vermeiden.
Die Erstellung Ihrer Steuererklärung kann komplex sein, da sie je nach Land oder Region unterschiedliche Regelungen, Formulare und Fristen umfassen kann. Viele Steuerzahler suchen daher die Hilfe von Steuerberatern oder nutzen spezialisierte Steuersoftware, um sicherzustellen, dass ihre Steuererklärung korrekt und rechtzeitig eingereicht wird. Wir übernehmen die sorgfältige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung. Dies ermöglicht es Ihnen, potenzielle Steuervorteile zu nutzen und das Risiko von Steuernachzahlungen oder Strafen zu minimieren.
Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuerfragen im internationalen Bereich
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Wert von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sollte Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in mehreren Ländern anbieten, müssen Sie die jeweiligen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genau verstehen und beachten, um potenzielle steuerliche Risiken und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Kapitalertragsteuer, auch Quellensteuer genannt, wird auf bestimmte Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kapitalgewinne erhoben. Hierbei spielen vor allem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Ländern eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass dieselben Kapitaleinkünfte nicht in zwei verschiedenen Ländern besteuert werden.
Insgesamt sind Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuerfragen im internationalen Bereich komplex und erfordern eine gründliche Kenntnis der Steuergesetze verschiedener Länder sowie eine sorgfältige Steuerplanung, um steuerliche Compliance zu gewährleisten und potenzielle Steuervorteile zu nutzen. Wir stehen Ihnen dabei mit unserer Expertise zur Seite.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfasst die Verwaltung und Abrechnung der Gehälter und Löhne Ihrer Mitarbeiter. Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter richtig und zeitgerecht bezahlt werden und somit alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Je nach Ausgestaltung der Entgelte die Abrechnung einen gewissen Komplexitätsgrad aufweisen und erfordert regelmäßig spezialisierte Software und Fachkenntnisse, um eine genaue Abrechnungen sicherzustellen.
Wir unterstützen und beraten Sie als erfahrende Entgeltabrechner sehr gerne. Hierbei bieten wir Ihnen mehr als nur die bloße Abrechnung und unterstützen Sie in allen lohnsteuerlichen Fragestellungen, in der Frage der Ausgestaltung der Entgelte bspw. durch die Einsatz nettolohnoptimierter Ausgestaltung sowie bei der Einführung und Nutzung von einer für Sie und Ihr Unternehmen geeigneten HR-Software. Auch Auslandssachverhalte sind uns nicht fremd und beraten Sie hierin ebenfalls gerne auch unter Nutzung des UHY-Netzwerkes.
Experten mit diesen Kompetenzen
Diplom-Wissenschaftsorg., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
- seit 1993 im Beruf
- seit 1998 Gesellschafterin bei UHY Lauer & Dr. Peters
- Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Thilo Rath
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- im Beruf seit 1984
- 10 Jahre Erfahrung bei überregionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Big Four
- Geschäftsführender Partner der Dr. Langenmayr und Partner mbB
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Wahlen
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
- UHY Board Member
- Bensberg geb. 1966 seit 1995 im Beruf
- seit 1998 Gesellschafter bei Wahlen & Mannsky PartGmbB
- Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tobias Stuber
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- vier Jahre Big Four Erfahrung
- Aktiver Diakon in der St. Petri Domgemeinde Bremen, Vorstand der Stiftung St. Petri Waisenhaus und Kuratoriumsmitglied der Jugendhilfe in Bremen gGmbH. Konventsmitglied in der St. Petri Domgemeinde Bremen
- Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
Dr. Edmund Weigert
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- im Beruf seit 1993
- Erfahrungen in Wirtschaftsbetrieben in Deutschland und Spanien
- Partner der Dr. Langenmayr und Partner mbB
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Henning Kuhlmann
Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- seit 2014 Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der Volksbank Lüneburger Heide eG
- 8 Jahre Big Four Erfahrung
- beim Verein der ehemaligen Junioren der Handelskammer Hamburg e.V.
- Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
Michael Huke
Master of Arts (M.A.) in Taxation
- seit 2010 im Beruf
- 2016 Bestellung zum Steuerberater
- seit 2018 Gesellschafter bei UHY Lauer & Dr. Peters KG
Stephanie Mannsky
Diplom Betriebswirtin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
- Bergisch Gladbach geb. 1973 seit 1992 im Beruf
- seit 2010 Gesellschafter bei UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marie-José Leopold
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Certified Valuation Analyst (CVA), EACVA
- Verwaltungsrätin bei Radio Bremen
- Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren Bremen
- seit 2024 Prokuristin bei der UHY Deutschland AG