Rechtsformwahl und steuerliche Optimierung

Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens hat Auswirkungen auf Haftungsrisiken, Steuerbelastungen und Betriebsabläufe. Dabei helfen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung der verschiedenen Optionen und bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, sowie der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Die Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform ist hierbei ein wichtiger Faktor für den Erfolg des Unternehmens und eine Kanzlei kann helfen, rechtliche und steuerliche Fragen zu klären und sicherzustellen, so dass Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Basis steht. Die Wahl der richtigen Rechtsform kann einen erheblichen Einfluss auf die Besteuerung des Unternehmens haben und damit auch auf den wirtschaftlichen Erfolg.

Eine steueroptimierte Rechtsformwahl beinhaltet eine umfassende Analyse der Geschäftsstrategie, der Unternehmensziele und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei werden die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen, wie beispielsweise Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, hinsichtlich der Steuerbelastung, Haftung, Gründungskosten und Administration bewertet.

Gründungsbegleitung

Eine Kanzlei kann als Gründungsbegleitung bei der steuerlichen Planung und Optimierung eines Unternehmens helfen, indem sie bei der Wahl der Rechtsform, der Erstellung des Businessplans und der steuerlichen Planung unterstützt. Hierbei kann Ihnen auch bei der Registrierung des Unternehmens und der Erfüllung von steuerlichen Pflichten geholfen werden. Darüber hinaus kann sie bei der Einhaltung von Steuervorschriften, der Identifizierung von Steuersparmöglichkeiten und der Bewertung von Risiken unterstützen. Die Unterstützung durch eine Kanzlei bei der Gründung eines Unternehmens ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg des Unternehmens, da hierdurch sicherstellt wird, dass das Unternehmen von Anfang an steuerlich optimiert ist und steuerliche Probleme vermieden werden.

Beratung gemeinnütziger Einrichtungen (z. B. Vereine und Stiftungen)

Die Beratung gemeinnütziger Einrichtungen wie Vereine und Stiftungen spielt für uns eine wichtige Rolle, um nachhaltige Entwicklungen und Erfolg sicherzustellen. Diese Organisationen haben oft spezifische Bedürfnisse und Herausforderungen, die von uns als erfahrene Berater adressiert werden können.

In der Beratung für gemeinnützige Einrichtungen geht es nicht nur darum, finanzielle Aspekte zu optimieren, sondern auch um eine ganzheitliche Unterstützung. Dazu gehört beispielsweise die strategische Ausrichtung, Fundraising-Strategien, Organisationsentwicklung, Steuer- und Rechtsfragen sowie die Förderung von Transparenz und guter Governance. Eine durch uns maßgeschneiderte Beratung ermöglicht es Organisationen, ihre Ziele effektiver zu verfolgen, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen und ihre gesellschaftliche Wirkung zu maximieren. Durch eine erfolgreiche Beratung können gemeinnützige Einrichtungen soziale und gemeinnützige Projekte nachhaltig vorantreiben und somit einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit strafrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Vergehen, die von der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bis hin zur Abgabenhinterziehung oder dem Missbrauch von Steuervorteilen reichen können. Ziel des Steuerstrafrechts ist es, die Einhaltung der steuerlichen Pflichten sicherzustellen und die Integrität des Steuersystems zu wahren.

Bei der Ahndung von Steuerstraftaten kooperieren Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden eng miteinander. Steuerstraftaten können mit empfindlichen Geldstrafen und Freiheitsstrafen geahndet werden, je nach Schwere des Vergehens. dabei ist es wichtig zu betonen, dass nicht jede steuerliche Fehlhandlung automatisch als Straftat betrachtet wird. Oftmals können auch bloße Fahrlässigkeiten zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen. Dennoch sollten Steuerpflichtige die steuerrechtlichen Bestimmungen genau beachten und sich im Zweifelsfall von uns als Steuerberater oder einem Rechtsanwalt mit Expertise im Steuerstrafrecht beraten lassen, um diese potenziellen Strafbarkeiten zu vermeiden.

Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich mit der Besteuerung von grenzüberschreitenden Transaktionen und Einkommen befasst. Es regelt die steuerlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten und deren Steuersystemen.

Ein zentraler Aspekt des internationalen Steuerrechts ist die Vermeidung von Doppelbesteuerung, um sicherzustellen, dass Einkommen und Gewinne nicht in mehreren Ländern gleichzeitig besteuert werden. Dazu schließen viele Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab, um festzulegen, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Die internationale Steuerplanung und die Nutzung von Steueroasen sind weitere wichtige Themen, die Sie als Unternehmen und Privatpersonen dazu nutzen können, Ihre Steuerlast zu optimieren. Das internationale Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen und Anpassungen, um den Entwicklungen in der globalen Wirtschaft gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die Steuersysteme fair und effizient sind.

Erfahrene Experten im Bereich Steuerliche Gestaltungsberatung

Experten mit diesen Kompetenzen

Diplom-Wissenschaftsorg., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

  • seit 1993 im Beruf
  • seit 1998 Gesellschafterin bei UHY Lauer & Dr. Peters
  • Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

  • im Beruf seit 1984
  • 10 Jahre Erfahrung bei überregionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Big Four
  • Geschäftsführender Partner der Dr. Langenmayr und Partner mbB
  • Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

 

  • UHY Board Member
  • Bensberg geb. 1966 seit 1995 im Beruf
  • seit 1998 Gesellschafter bei Wahlen & Mannsky PartGmbB
  • Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
  • Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer

  • Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • vier Jahre Big Four Erfahrung
  • Aktiver Diakon in der St. Petri Domgemeinde Bremen, Vorstand der Stiftung St. Petri Waisenhaus und Kuratoriumsmitglied der Jugendhilfe in Bremen gGmbH. Konventsmitglied in der St. Petri Domgemeinde Bremen
  • Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

  • im Beruf seit 1993
  • Erfahrungen in Wirtschaftsbetrieben in Deutschland und Spanien
  • Partner der Dr. Langenmayr und Partner mbB
  • Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

  • seit 2014 Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der Volksbank Lüneburger Heide eG
  • 8 Jahre Big Four Erfahrung
  • beim Verein der ehemaligen Junioren der Handelskammer Hamburg e.V.
  • Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO

Diplom Betriebswirtin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

  • Bergisch Gladbach geb. 1973 seit 1992 im Beruf
  • seit 2010 Gesellschafter bei UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB
  • Vorstand der UHY  Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberaterin

  • seit 1999 im Beruf
  • seit 2005 Steuerberaterin und ab 2017 als Partnerin wirkend

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Certified Valuation Analyst (CVA), EACVA

  • Verwaltungsrätin bei Radio Bremen
  • Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren Bremen
  • seit 2024 Prokuristin bei der UHY Deutschland AG